- Schneefreihalten der Hauszugänge, Müllplatzbereiche und der Garageneinfahrtsbereiche in der Zeit zwischen 06:00 - 22:00 Uhr gemäß § 93 (1) StVO
- Beschaffung von Streugut
- Bestreuung der Flächen bei Glatteis
- Entfernen des Streugutes nach Beendigung der Schneeräumsaison
- Aufstellen von Gefahrenwarnstangen mit Hinweisschildern bei überhängenden Schneewechten und Eiszapfen – Information an die Hausverwaltung zur Entfernung